RS Vwgh 1990/9/17 89/15/0070

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 243;

Rechtssatz

Der Beurteilung als Vermittlungsgeschäft im umsatzsteuerrechtlichen Sinn kann entgegenstehen, daß der Unternehmer Risken, die einem Vermittler nicht zukommen, übernommen hat. Übernimmt der Unternehmer ein Risiko aus dem vermittelten Geschäft, wird er auf eigene Rechnung und somit auch hinsichtlich des vermittelten Geschäftes unternehmerisch tätig; das Geschäft ist ihm zuzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150070.X03

Im RIS seit

11.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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