Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 243;Rechtssatz
Der Beurteilung als Vermittlungsgeschäft im umsatzsteuerrechtlichen Sinn kann entgegenstehen, daß der Unternehmer Risken, die einem Vermittler nicht zukommen, übernommen hat. Übernimmt der Unternehmer ein Risiko aus dem vermittelten Geschäft, wird er auf eigene Rechnung und somit auch hinsichtlich des vermittelten Geschäftes unternehmerisch tätig; das Geschäft ist ihm zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150070.X03Im RIS seit
11.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2008