RS Vwgh 1990/9/17 87/14/0030

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §308 Abs1;
EStG 1972 §23;
EStG 1972 §59 Abs1;
EStG 1972 §63 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 203;

Rechtssatz

AusfzF, wodurch ein Steuerberater die im Verkehr mit der Abgabenbehörde und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt betreffend Wahrnehmung einer Präklusionsfrist verletzt (Präklusionsfrist zur Stellung eines Antrages auf Bescheinigung des Alleinverdienerabsetzbetrages wurde versäumt, weil der auch die Ehegattin des Bf vertretende Steuerberater deren negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das in Frage stehende Jahr - was für den Bf für dieses Jahr den Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag begründet hätte - erst nach dem 31. März des Folgejahres ermittelte) (Hinweis E 19.3.1987, 86/16/0236).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140030.X02

Im RIS seit

17.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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