RS Vwgh 1990/9/17 AW 90/10/0024

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 2

Stammrechtssatz

Einem Beschwerdeführer könnte nie eine Rechtsstellung - vorläufig - zuerkannt werden, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und deshalb auch nicht im Fall von dessen Aufhebung besäße.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990100024.A01

Im RIS seit

17.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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