Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LMG 1975;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 2Stammrechtssatz
Einem Beschwerdeführer könnte nie eine Rechtsstellung - vorläufig - zuerkannt werden, die er vor Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht besessen hat und deshalb auch nicht im Fall von dessen Aufhebung besäße.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990100024.A01Im RIS seit
17.09.1990