Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 246;Rechtssatz
Die Leistungen "Kaskoschutz" (das ist der Abschluß einer Kaskoversicherung auf Rechnung des Leasingnehmers und die Abwicklung von Schadensfällen durch den Leasinggeber) und "Verschleißreparatur" (das ist die Durchführung von Servicearbeiten und Wartungsarbeiten durch den Leasinggeber bzw dessen Erfüllungsgehilfen) können zwar nicht als hinter das Ganze zurücktretende Elemente eines einheitlichen Leistungsvorganges Gebrauchsüberlassung eines Kfz auf Zeit betrachtet werden, sie stellen aber im Verhältnis zur Hauptleistung Gebrauchsüberlassung auf Zeit unselbständige Nebenleistungen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150048.X03Im RIS seit
17.09.1990Zuletzt aktualisiert am
26.08.2008