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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §303 Abs1 litb;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 118; AnwBl 3/1991, S 183;Rechtssatz
Ein inhaltlicher Widerspruch zwischen den rechtskräftigen Gesellschaftsteuerbescheiden für bestimmte Zeiträume einerseits und einer Berufungsentscheidung in Angelegenheit der Umsatzsteuer für dieselben Zeiträume bedeutet einen da oder dort gelegenen "Rechtsirrtum". Dieser Umstand stellt aber, weil das KVG bei Umschreibung der für die Gesellschaftsteuerpflicht maßgebenden Tatbestände nicht darauf abstellt, wie der gesellschaftsteuerpflichtige Vorgang umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen ist, nicht den Wiederaufnahmsgrund des Hervorkommens einer neuen Tatsache im Sinne des § 303 Abs 1 lit b BAO im Gesellschaftsteuerverfahren dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990150118.X05Im RIS seit
11.06.2001