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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 243;Rechtssatz
Eine Vermittlungsleistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts liegt vor, wenn ein Unternehmer durch Herstellung unmittelbarer Rechtsbeziehungen zwischen einem Leistenden und einem Leistungsempfänger einen Leistungsaustausch zwischen diesen Personen herbeiführt; der Vermittler wird im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig. Ein Handeln auf fremde Rechung liegt nur dann vor, wenn sich der wirtschaftliche Erfolg des vermittelten Geschäftes nicht beim Vermittler, sondern bei den am Leistungsaustausch beteiligten Kontrahenten (Auftraggeber und Dritter) auswirkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150070.X02Im RIS seit
11.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2008