Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 233;Rechtssatz
Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140277.X03Im RIS seit
17.09.1990Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009