RS Vwgh 1990/9/17 90/15/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2;
BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 118; AnwBl 3/1991, S 183;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Neue Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung der Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage gewonnen werden - sind nicht "Tatsachen".

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Andere rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150118.X02

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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