RS Vwgh 1990/9/17 89/14/0071

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStB 1991, 199;

Rechtssatz

Schließt eine Gemeinde mit einem Arzt anstelle der Bestellung dieses Arztes zum Gemeindearzt eine Vereinbarung, in der sich der Arzt zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Gemeindegebiet ab einem bestimmten Zeitpunkt, die Gemeinde zur Zahlung einer jährlichen Zuwendung an den Arzt (die sich aus dem Pensionsbeitrag für einen Gemeindearzt und dem Wartegeld pro Einwohner errechnet) verpflichtet, so sind dem Arzt aus dieser Vereinbarung zugeflossene Beträge bei diesem Einnahmen aus selbständiger Arbeit als praktischer Arzt und nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Gemeindearzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140071.X04

Im RIS seit

17.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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