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L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Die Notwendigkeit eines Bauvorhabens auf einer Grünfläche für die widmungsgemäße Nutzung kann nur dann angenommen werden, wenn nachgewiesen ist, daß eine landwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, die Baumaßnahme in einem sachlichen oder funktionellen Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung steht, kein anderer Standort eine gleichartige oder bessere betriebswirtschaftliche Voraussetzung im Hinblick auf die widmungsgemäße Nutzung bietet und die Baumaßnahme auf die für diese Nutzung erforderliche Größe, Gestaltung und Ausstattung eingeschränkt bleibt (Hinweis E 28.11.1989, 89/05/0077).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050084.X02Im RIS seit
06.08.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2012