RS Vwgh 1990/9/18 90/05/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1990
beobachten
merken

Index

L80402 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
OrtsbildpflegeG Krnt 1979 §6;

Rechtssatz

Zur Frage, ob eine Plakattafel das Ortsbild stört, hat die Beh das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen und dieses auf seine Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu überprüfen (Hinweis E 11.6.1987, 84/06/0183).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050092.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten