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L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Errichtung einer Hackschnitzelheizanlage (im Wohngebiet) aus Umweltschutzgründen (Reduktion von Schwefelemissionen und Entfall der Emissionen aus Heizungsanlagen angeschlossener Privathäuser) findet in der Bestimmung des § 16 Abs 3 OÖ ROG nur unter dem Blickwinkel Deckung, als durch die Reduktion von Schadstoffen ökologische Folgeschäden vermindert werden. Ob durch die beantragte Anlage ein derartiger Erfolg erzielt werden kann, muß sich aber aus dem Akt ergeben.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050012.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010