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L83009 Wohnbauförderung WienNorm
EStG 1988 §29 Z1;Rechtssatz
Zum Familieneinkommen nach § 2 Z 15 Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG sind auch Unterhaltsleistungen für Kinder zu zählen. Ein Sonderbedarf (Hortaufenthalt und Essen für Kinder) kommt nach der Rechtslage nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050061.X01Im RIS seit
18.09.1990