Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §33;Rechtssatz
Eine Baueinstellung steht einem Antrag auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist nicht entgegen; die NÖ BauO kennt ein Institut der Hemmung des Laufes von Fristen nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050063.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009