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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Bescheid ist nicht schon dann rechtswidrig, wenn er die tragende Rechtsnorm nicht angibt, sondern nur dann, wenn eine solche überhaupt nicht vorhanden ist
(Hinweis E 25.6.1959, 278/59).
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050092.X05Im RIS seit
19.09.2001