RS Vwgh 1990/9/18 90/05/0002

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Veröffentlicht am 18.09.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/70 E 1. Juni 1970 VwSlg 7806 A/1970 RS 6

Stammrechtssatz

Die Bindung der obersten Gemeindebehörde an den Bescheid der Aufsichtsbehörde erstreckt sich nur auf die den Bescheidspruch tragenden Ausführungen. (Hinweis auf E vom 5.5.1969, Zl. 0481/68)

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990050002.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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