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L70711 Spielapparate BurgenlandNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Rechtsfigur der Einstellung eines Verwaltungsverfahrens ist dem AVG, zum Unterschied zum VStG (§§ 45 Abs 1, 51 Abs 5), fremd (hier: Antrag zur Bewilligung der Aufstellung von Spielapparaten, das Verfahren wurde von der Berufungsbehörde eingestellt, weil das Glücksspielgesetz Anwendung findet).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010056.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017