RS Vwgh 1990/9/19 90/03/0137

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VStG §42 Abs2 Z3 litc;
VStG §55 Abs1;
VStG §55 Abs2;

Rechtssatz

Hat die belBeh gem § 55 Abs 2 VStG das von der Behörde erster Instanz als erschwerend gewertete Straferkenntnis bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt, so hat sie näher darzulegen, warum sie dennoch die von der Behörde erster Instanz verhängte Geldstrafe in voller Höhe aufrecht erhielt (Hinweis E 13.6.1989, 89/03/0098).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030137.X04

Im RIS seit

19.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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