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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Hat die belBeh gem § 55 Abs 2 VStG das von der Behörde erster Instanz als erschwerend gewertete Straferkenntnis bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt, so hat sie näher darzulegen, warum sie dennoch die von der Behörde erster Instanz verhängte Geldstrafe in voller Höhe aufrecht erhielt (Hinweis E 13.6.1989, 89/03/0098).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030137.X04Im RIS seit
19.09.1990Zuletzt aktualisiert am
28.06.2010