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92 LuftverkehrNorm
LVR 1967 §136;Rechtssatz
Eine ununterbrochen dauernde Hörbereitschaft ist im Interesse einer sicheren und geordneten Abwicklung
des Flugverkehrs bei kontrollierten Flügen notwendig (Hinweis Halbmayer-Wiesenwasser, Das österreichische Luftfahrtsrecht 2, 37.1.3. LVR). Eine auch nur wenige Minuten dauernde Unterbrechung der Sprechfunkverbindung kann daher nicht als geringfügige und die Sicherheit des Flugbetriebes nicht unmittelbar berührende Störung angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030056.X02Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010