RS Vwgh 1990/9/19 90/03/0056

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

92 Luftverkehr

Norm

LVR 1967 §136;
LVR 1967 §146 Abs1;
ZSV §2;
ZSV §3 Abs1;
ZSV §4;

Rechtssatz

Eine ununterbrochen dauernde Hörbereitschaft ist im Interesse einer sicheren und geordneten Abwicklung

des Flugverkehrs bei kontrollierten Flügen notwendig (Hinweis Halbmayer-Wiesenwasser, Das österreichische Luftfahrtsrecht 2, 37.1.3. LVR). Eine auch nur wenige Minuten dauernde Unterbrechung der Sprechfunkverbindung kann daher nicht als geringfügige und die Sicherheit des Flugbetriebes nicht unmittelbar berührende Störung angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030056.X02

Im RIS seit

05.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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