RS Vwgh 1990/9/19 89/13/0087

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §168;
EStG 1972 §67 Abs6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 240;

Rechtssatz

Die in § 67 Abs 6 EStG 1972 vorgesehene Nachweispflicht des Arbeitnehmers ist nicht in der Weise zu verstehen, daß nur ein lückenloser Urkundenbeweis den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere bei einer negativen Beweisführung, also dem Nachweis, keine Abfertigung erhalten zu haben, muß auch ein Vorbringen des AbgPfl in die Beweiswürdigung einbezogen werden, das geeignet ist, begründete Zweifel am Erhalt der Abfertigung bzw deren Höhe hervorzurufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130087.X01

Im RIS seit

19.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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