RS Vwgh 1990/9/19 89/03/0168

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1142/80 E 7. Mai 1982 VwSlg 10726 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für das Vorliegen einer unbefugten Gewerbeausübung im Sinne des § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1973 ist der Mangel jeglicher Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit, die den Gegenstand der unbefugten Gewerbeausübung bilden soll. Der bloße Umstand, daß die gewerbliche Tätigkeit nicht vom Standort aus betrieben wird, macht diese Tätigkeit nicht zu einer unbefugten (in diesem Umstand kann allenfalls die Verletzung anderer gewerberechtlicher Vorschriften, etwa in Ansehung weiterer Betriebsstätten oder einer Verlegung des Betriebes, gelegen sein; Hinweis E 13.1.1971, 1647/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030168.X02

Im RIS seit

19.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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