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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1142/80 E 7. Mai 1982 VwSlg 10726 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Voraussetzung für das Vorliegen einer unbefugten Gewerbeausübung im Sinne des § 366 Abs 1 Z 2 GewO 1973 ist der Mangel jeglicher Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit, die den Gegenstand der unbefugten Gewerbeausübung bilden soll. Der bloße Umstand, daß die gewerbliche Tätigkeit nicht vom Standort aus betrieben wird, macht diese Tätigkeit nicht zu einer unbefugten (in diesem Umstand kann allenfalls die Verletzung anderer gewerberechtlicher Vorschriften, etwa in Ansehung weiterer Betriebsstätten oder einer Verlegung des Betriebes, gelegen sein; Hinweis E 13.1.1971, 1647/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030168.X02Im RIS seit
19.09.1990