RS Vwgh 1990/9/19 90/03/0020

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer nicht ganz 3 km langen Strecke der Autobahn begangen, ist es nicht rechtswidrig, wenn die betreffende Strecke in einem bestimmten Gemeindegebiet zwischen zwei Autobahnknoten als Tatort bezeichnet wurde.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030020.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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