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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer nicht ganz 3 km langen Strecke der Autobahn begangen, ist es nicht rechtswidrig, wenn die betreffende Strecke in einem bestimmten Gemeindegebiet zwischen zwei Autobahnknoten als Tatort bezeichnet wurde.
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030020.X01Im RIS seit
12.06.2001