RS Vwgh 1990/9/19 90/01/0042

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0541/50 E 7. Mai 1951 VwSlg 2078 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kann nicht wegen Mangelhaftigkeit des früheren Verfahrens oder wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung des im früheren Verfahren vorgelegten Tatbestandes stattfinden.

Schlagworte

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010042.X01

Im RIS seit

19.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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