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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/04/0072 E 30. September 1986 VwSlg 12247 A/1986 RS 3Stammrechtssatz
Die Erfüllung der einem Rechtsanwalt gegenüber einer Angestellten obliegenden Überwachungspflicht hinsichtlich der Berechnung von Rechtsmittelfristen und deren richtiger Eintragung im Terminkalender durch eine Angestellte ist als nicht ausreichend anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nur "stichprobenartige Überprüfungen" durchführt (Hinweis E 14.10.1981, 81/13/0126).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030213.X05Im RIS seit
19.09.1990Zuletzt aktualisiert am
14.05.2009