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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
ABGB §364 Abs2;Rechtssatz
Das Verfahren auf Genehmigung einer Betriebsstätte nach dem Salzburger VeranstaltungsG dient ausschließlich der Wahrung öffentlicher Interessen; § 364 a ABGB greift in einem solchen Fall nicht ein; die Genehmigung der Anlage steht einer Unterlassungsklage gem § 364 Abs 2 ABGB nicht im Wege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010409.X05Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.02.2013