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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Ein hinsichtlich der Resorption von nach § 5 Abs 1 StVO tatbestandsmäßig erheblichen Mengen auch nur fahrlässig vorgenommener Konsum einer alkoholhältigen Tinktur, er sich auf die Alkoholkonzentration der Atemluft zur Lenkzeit ausgewirkt hat, geht nach dem Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO zu Lasten des Beschuldigten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030024.X01Im RIS seit
12.06.2001