RS Vwgh 1990/9/19 90/03/0024

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ein hinsichtlich der Resorption von nach § 5 Abs 1 StVO tatbestandsmäßig erheblichen Mengen auch nur fahrlässig vorgenommener Konsum einer alkoholhältigen Tinktur, er sich auf die Alkoholkonzentration der Atemluft zur Lenkzeit ausgewirkt hat, geht nach dem Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO zu Lasten des Beschuldigten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030024.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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