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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §75a;Rechtssatz
Der Spruch eines Straferkenntnisses, aus dem eindeutig hervorgeht, daß durch die Tat § 75 a KFG verletzt worden ist, entspricht im Hinblick auf den zweiten Satz der genannten Bestimmung den Anforderungen des § 44 a lit b VStG, ohne daß es notwendig gewesen wäre, darin eine ausdrückliche Subsumption des gegen den Besch erlassenen Verbotes unter eine der litterae des § 75 a KFG aufzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030132.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017