RS Vwgh 1990/9/19 90/03/0132

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Veröffentlicht am 19.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75a;
VStG §44a litb;

Rechtssatz

Der Spruch eines Straferkenntnisses, aus dem eindeutig hervorgeht, daß durch die Tat § 75 a KFG verletzt worden ist, entspricht im Hinblick auf den zweiten Satz der genannten Bestimmung den Anforderungen des § 44 a lit b VStG, ohne daß es notwendig gewesen wäre, darin eine ausdrückliche Subsumption des gegen den Besch erlassenen Verbotes unter eine der litterae des § 75 a KFG aufzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990030132.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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