RS Vwgh 1990/9/20 90/06/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0126 E 23. Jänner 1986 RS 9

Stammrechtssatz

Dass die Nichtbeachtung vom Amts wegen wahrzunehmender Umstände immer rechtswidrig sei, ist nicht zutreffend, wäre doch ansonsten der Bestimmung des § 42 AVG über die Beachtung von Präklusionsfolgen ihre Bedeutung weitgehend genommen (Hinweis E 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060093.X02

Im RIS seit

20.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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