Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Faßt die Baubehörde erster Instanz drei Absprüche in einem Bescheidspruch zusammen, nämlich
1)
die Verfügung der Baueinstellung,
2)
das Verbot der weiteren Verrichtung betrieblicher Arbeiten im Sandstrahlunternehmen des Beschwerdeführers und
3) den Beseitigungsauftrag hinsichtlich der mobilen Zelthalle, handelt es sich bei diesen drei Absprüchen um trennbare, dh um solche Absprüche, von denen jeder für sich allein und unabhängig von den jeweils beiden anderen Absprüchen bestehen kann.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060165.X01Im RIS seit
03.05.2001