RS Vwgh 1990/9/20 90/06/0053

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Veröffentlicht am 20.09.1990
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Index

L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BauRallg;
VwRallg;
WEG 1975 §3;
WEG 1975 §4 Abs2;
WEG 1975 §5;

Rechtssatz

Die Frage, ob zufolge wesentlicher Änderungen eines Wohnungseigentumsobjektes schutzwürdige Interessen anderer Miteigentümer beeinträchtigt werden oder nicht, oder ob der Nutzwert verändert wird, ist keine Vorfrage, die die Baubeh zu beurteilen hätte oder über die sie die Entscheidung des Zivilgerichtes abzuwarten hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060053.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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