Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Frage, ob zufolge wesentlicher Änderungen eines Wohnungseigentumsobjektes schutzwürdige Interessen anderer Miteigentümer beeinträchtigt werden oder nicht, oder ob der Nutzwert verändert wird, ist keine Vorfrage, die die Baubeh zu beurteilen hätte oder über die sie die Entscheidung des Zivilgerichtes abzuwarten hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990060053.X02Im RIS seit
11.07.2001