Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nach § 45 Abs 2 AVG gilt eine Tatsache nicht erst dann als erwiesen, wenn sie mit absoluter Sicherheit erweislich ist, oder wenn es keine Divergenzen mehr in den Beweisergebnissen gibt.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070091.X06Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.02.2011