RS Vwgh 1990/9/20 90/06/0093

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Veröffentlicht am 20.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Selbst eine objektive Rechtswidrigkeit könnte von der Berufungsbehörde im Rahmen der Berufung eines präkludierten Nachbarn nicht wahrgenommen werden (Hinweis E VS 3.12.1980, E 3112/79, VwSlg 10317 A/1979).

Schlagworte

Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060093.X04

Im RIS seit

20.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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