RS Vwgh 1990/9/20 90/06/0051

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Veröffentlicht am 20.09.1990
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Index

L85007 Straßen Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
LStG Tir 1989 §70 Abs2 lita;

Rechtssatz

Aus § 70 Abs2 lita Tir LStG 1989 läßt sich nicht ableiten, daß bezüglich der Enteignung verschiedener Grundstücke bzw Teilflächen eine " Teilentscheidung " nicht in Frage käme.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060051.X03

Im RIS seit

20.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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