RS Vwgh 1990/9/20 90/07/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §11;
WRG 1959 §12;
WRG 1959 §15 Abs1;
WRG 1959 §9;

Rechtssatz

Macht ein von der Errichtung eines Kraftwerkes betroffener Wasserberechtigter (Fischteichanlage) geltend, der vom Bewilligungswerber als Zweck des konkreten Wasserbauvorhabens angeführte Ausgleich der Tagesspitzen während des Winterhalbjahres sei nicht erreichbar, weil im Bereich des in einer Seehöhe von rund 1.100 m liegenden Einzugsgebietes des X-Baches die Niederschläge während des Winterhalbjahres überwiegend in Form von Schnee fielen, so bringt er keine Verletzung subjektivöffentlicher Rechte vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070113.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten