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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Aus welchem Beweggrund ein zu einer unter Beachtung der §§ 41 und 42 AVG anberaumten Verhandlung geladener Teilnehmer Einwendungen unterlassen hat, zu deren Erhebung er in der Lage gewesen wäre, ist unerheblich (Hinweis 13.9.1984, 84/06/0143).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990060093.X03Im RIS seit
20.09.1990Zuletzt aktualisiert am
25.06.2010