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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ein Bescheid, gegen den eine unzulässige und daher zurückzuweisende Berufung erhoben wurde, ist bereits mit seiner Erlassung rechtskräftig geworden.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070191.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
25.02.2010