RS Vwgh 1990/9/20 86/07/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Hält die Beh den Sachverhalt für ausreichend geklärt, so ist sie verpflichtet, von weiteren Ermittlungen Abstand zu nehmen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070091.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten