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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hält die Beh den Sachverhalt für ausreichend geklärt, so ist sie verpflichtet, von weiteren Ermittlungen Abstand zu nehmen.
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070091.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.02.2011