RS Vwgh 1990/9/20 90/06/0093

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Veröffentlicht am 20.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Sowohl die Berufungsbehörde wie auch eine allfällige Gemeindeaufsichtsbehörde sowie die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind durch eine gemäß § 42 AVG eingetretene Präklusion auf die Prüfung rechtzeitig erhobener Einwendungen beschränkt (Hinweis E 3.12.1980, 3112/79, VwSlg 10317 A/1979).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060093.X01

Im RIS seit

20.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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