Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn sich die Verwaltungsbehörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltsmomente machen konnte.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070091.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
08.02.2011