Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Beachte
Besprechung AnwBl 3/1991, S 187; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/11/0146 90/11/0147Rechtssatz
Ein Ereignis kann die Partei nur dann an der Einhaltung der Frist hindern, wenn es vor Ablauf der Beschwerdefrist eingetreten ist (hier: dem Beschwerdevertreter unterlief der Irrtum über die Dauer der Beschwerdefrist erst nach Ablauf dieser nach seiner Rückkehr vom Urlaub).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110145.X01Im RIS seit
03.04.2001