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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Beachte
Besprechung AnwBl 3/1991, S 187, 188 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/11/0146 90/11/0147Rechtssatz
Ein Wiedereinsetzungsantrag bleibt bei einer
falschen Fristvormerkung durch die Sekretärin
des urlaubsbedingt abwesenden Verfahrenshelfers am letzten Tag vor Ablauf der Beschwerdefrist (dem Tag der Zustellung des Umbestellungsbeschlusses des Ausschusses der Rechtsanwaltkammer) erfolglos, wenn Behauptungen fehlen, daß entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, die ohne diesen Irrtum eine rechtzeitige Einbringung der Beschwerde ermöglicht hätten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110145.X02Im RIS seit
03.04.2001