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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §248;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/17/0016 E 23. Oktober 1987 RS 3Stammrechtssatz
Aus dem im § 193 LAO Wr zum Schutze des herangezogenen Haftungspflichtigen normierten Berufungsrecht auch gegen den Abgabenanspruch kann nicht das Recht auf Zustellung des allein an den Abgabepflichtigen zu erlassenden, das Leistungsgebot enthaltenden Abgabenbescheides abgeleitet werden (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170223.X01Im RIS seit
11.05.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009