Index
L36009 Sonstige Landes- und Gemeindeabgaben WienNorm
ABGB §905;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1991, 360;Rechtssatz
Bei der Marktgebühr handelt es sich um eine als Bringschuld aufzufassende Abgabenschuld. Bei einer solchen muß der Schuldner seine Leistung am Wohnsitz bzw Sitz des Gläubigers erbringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989170040.X01Im RIS seit
21.09.1990