RS Vwgh 1990/9/21 89/17/0040

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Veröffentlicht am 21.09.1990
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Index

L36009 Sonstige Landes- und Gemeindeabgaben Wien
L71069 Marktordnungen Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §905;
Marktgebührentarif Wr 1980 §3 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1991, 360;

Rechtssatz

Bei der Marktgebühr handelt es sich um eine als Bringschuld aufzufassende Abgabenschuld. Bei einer solchen muß der Schuldner seine Leistung am Wohnsitz bzw Sitz des Gläubigers erbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989170040.X01

Im RIS seit

21.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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