Index
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichNorm
B-VG Art18 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/10/0252Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, die bel Beh wende in ihren Entscheidungen bei gleichem Sachverhalt verschiedene Maßstäbe an, kann eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht geltend gemacht werden. Für die Rechtmäßigkeit eines Bescheides ist allein maßgebend, ob die mit ihm getroffene Entscheidung dem Gesetz entspricht oder nicht.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100251.X03Im RIS seit
11.07.2001