RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0275

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Veröffentlicht am 24.09.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
ASchG 1972 §33 Abs7;
GewO 1973 §368;
KälteanlagenV §28;
VStG §44a litc;

Rechtssatz

Hinsichtlich der angewendeten Gesetzesbestimmung, auf welche die verhängte Strafe gestützt wurde, unterlag die Behörde im konkreten Fall einem Rechtsirrtum, weil nicht § 368 GewO 1973 in Verbindung mit § 28 KälteanlagenV, sondern richtig § 31 Abs 2 lit p ASchG in Verbindung mit § 33 Abs 7 ASchG anzuführen gewesen wäre (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190275.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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