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L81506 Umweltschutz SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Gem § 6 Stmk UmweltschutzG iVm Abschn 3 Abs 2 leg cit ist die Beschwerde des Umweltanwaltes gegen einen nach dem Inkrafttreten des Stmk UmweltschutzG erlassenen Bescheid betreffend die naturschutzbehördliche Verlängerung der Rechtswirksamkeit eines vor dem Inkrafttreten des Stmk UmweltschutzG erlassenen Bescheides mangels Parteistellung zurückzuweisen, da beiden Bescheiden ein einziges, bereits vor dem Inkrafttreten des Stmk NaturschutzG bewilligtes Vorhaben zugrundeliegt. An diesem Ergebnis vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der angefochtene Bescheid dem Umweltanwalt zugestellt wurde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100245.X01Im RIS seit
24.09.1990Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010