RS Vwgh 1990/9/24 89/10/0245

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Veröffentlicht am 24.09.1990
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Index

L81506 Umweltschutz Steiermark
L81516 Umweltanwalt Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
UmweltschutzG Stmk 1988 §6;
UmweltschutzG Stmk 1988 Abschn3 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Gem § 6 Stmk UmweltschutzG iVm Abschn 3 Abs 2 leg cit ist die Beschwerde des Umweltanwaltes gegen einen nach dem Inkrafttreten des Stmk UmweltschutzG erlassenen Bescheid betreffend die naturschutzbehördliche Verlängerung der Rechtswirksamkeit eines vor dem Inkrafttreten des Stmk UmweltschutzG erlassenen Bescheides mangels Parteistellung zurückzuweisen, da beiden Bescheiden ein einziges, bereits vor dem Inkrafttreten des Stmk NaturschutzG bewilligtes Vorhaben zugrundeliegt. An diesem Ergebnis vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der angefochtene Bescheid dem Umweltanwalt zugestellt wurde.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100245.X01

Im RIS seit

24.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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