RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0437

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Veröffentlicht am 24.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Von einem minderen Grad des Versehens des Rechtsvertreters des Bf kann dann nicht gesprochen werden, wenn dieser bei Unterfertigung des Schriftsatzes an den VwGH nicht einmal die in diesem enthaltenen Daten des angefochtenen Bescheides einer Kontrolle unterzogen hat

(Hinweis B 18.1.1989, 88/13/0231, 0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190437.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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