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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Von einem minderen Grad des Versehens des Rechtsvertreters des Bf kann dann nicht gesprochen werden, wenn dieser bei Unterfertigung des Schriftsatzes an den VwGH nicht einmal die in diesem enthaltenen Daten des angefochtenen Bescheides einer Kontrolle unterzogen hat
(Hinweis B 18.1.1989, 88/13/0231, 0232).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190437.X02Im RIS seit
11.07.2001