Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ApG 1907 §29 Abs2 idF 1990/362 ;Rechtssatz
Die Rechtskraft von Konzessionsbescheiden für öff Apotheken, die dem Bewilligungswerber gegenüber bereits in Rechtskraft erwachsen sind, bleibt auch im Falle ihrer Bekämpfung durch übergangene Parteien gem § 29 ApG idF 1990/362 (vorerst) aufrecht; es ist daher bei der Entscheidung über die Zurücknahme einer ärztlichen Hausapotheke gemäß § 29 Abs 4 und 5 ApG idF 1990/362 (vorerst) weiterhin vom Vorliegen einer rechtswirksamen Konzessionsverleihung auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990100087.X02Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010