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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Ansicht, die Behörde wäre verpflichtet gewesen, auf das Beweisanbot des Fremden (Beweis, daß eine finanzielle Belastung der Republik Österreich ausgeschlossen ist; Beweismittel " vorzulegendes Sparbuch und vorzulegende Verpflichtungserklärung ") zurückzukommen und ihn aufzufordern, seiner Ankündigung nachzukommen, kann nicht geteilt werden. Es wäre vielmehr dem Fremden als demjenigen, der die Vorlage eines Beweismittels angekündigt hat, oblegen, von sich aus dafür zu sorgen, daß es nicht bei der bloßen Ankündigung bleibt.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190266.X01Im RIS seit
24.09.1990