RS Vwgh 1990/9/24 90/19/0140

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Veröffentlicht am 24.09.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131a;
VwGG §26 Abs1 litc;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0155 B 17. Februar 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Wird der Gegenstand einer Beschwerde gegen die erfolgte Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (Beschlagnahme) nach Ablauf der Beschwerdefrist erweitert, ist die Beschwerde in diesem Umfang wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückzuweisen (Hinweis E 9.2.1966, 1424/64).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190140.X01

Im RIS seit

05.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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